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   FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97 E   

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FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97 E (https://dejure.org/1998,2688)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.1998 - 11 K 9757/97 E (https://dejure.org/1998,2688)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 11 K 9757/97 E (https://dejure.org/1998,2688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Änderung eines Steuerbescheides wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen ; Besteuerung nach den §§ 24, 34 EStG (Einkommensteuergesetz) als Ausnahmetatbestand mit höheren Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht ; Umfang der behördlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neue Tatsachen bei Abfindungszahlungen des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1383
  • EFG 1999, 260
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97
    Deshalb seien sie ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen (BFH, BFHE 145, 487, BStBl. II 1986, 241, FG Saarland, EFG 1992, 4).

    Etwas anderes könne auch nicht unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 13. November 1985, BFHE 145, 487, BStBl. II 1986, 241 gelten.

  • BFH, 27.02.1991 - XI R 8/87

    Bei Abschluß oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung für den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97
    Die vor der Erstveranlagung gebotene Anforderung der gesamten vertraglichen Abreden gilt insbesondere auch deshalb, weil der 11. Senat des Bundesfinanzhofes noch 1991 klargestellt hatte, daß es entgegen einer im Jahre 1975 geäußerten Ansicht des früher zuständigen 6. Senates für die Beurteilung der Steuerermäßigung nicht unerheblich sei, ob die Ansprüche für den Verlust des Arbeitsplatzes bereits bei Abschluß des Arbeitsvertrages festgelegt worden seien ( vgl. BFH- Urteil vom 27.02.1991 XI R 8/87 in BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703 gegen BFH- Urteil vom 13.08.1975 VI R 164/71, BFHE 117, 40, BStBl II 1976, 38).
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 54/94

    Ablösung eines Versorgungsanspruchs des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97
    Im vorliegenden Fall kann offenbleiben, ob die spätere Kenntnis des Finanzamts vom Inhalt des Anstellungsvertrages eine nachträglich bekanntgewordene Tatsache im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO darstellt, weil sie zur Folge haben kann, daß eine Ermäßigung nach § 24 Nr. 1 a in Verbindung mit § 34 Abs. 1 EStG nicht in Betracht kommt (vgl. zur Problematik, insbesondere dem Erfordernis einer neuen Anspruchsgrundlage die ständige BFH-Rechtsprechung- etwa BFH-Urteil XI R 54/94 vom 07.03.1995 - nicht amtlich veröffentlicht - in DStR 1995, 1054 m.w.N. ).
  • BFH, 13.08.1975 - VI R 164/71

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Zugesagte Altersversorgung - Verlust der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97
    Die vor der Erstveranlagung gebotene Anforderung der gesamten vertraglichen Abreden gilt insbesondere auch deshalb, weil der 11. Senat des Bundesfinanzhofes noch 1991 klargestellt hatte, daß es entgegen einer im Jahre 1975 geäußerten Ansicht des früher zuständigen 6. Senates für die Beurteilung der Steuerermäßigung nicht unerheblich sei, ob die Ansprüche für den Verlust des Arbeitsplatzes bereits bei Abschluß des Arbeitsvertrages festgelegt worden seien ( vgl. BFH- Urteil vom 27.02.1991 XI R 8/87 in BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703 gegen BFH- Urteil vom 13.08.1975 VI R 164/71, BFHE 117, 40, BStBl II 1976, 38).
  • FG Düsseldorf, 25.11.1997 - 11 V 7605/97

    Ermittlungsfehler des Finanzamts bei Abfindungszahlungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97
    Nach ständiger Rechtsprechung darf die dort aufgeführte Änderung von Steuerbescheiden nur dann durchgeführt werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer höheren Steuer führen und - Ausfluß von Treu und Glauben - der Behörde nicht vorgehalten werden kann, daß sie diese Tatsachen bei gehöriger Erfüllung der ihr nach § 88 AO obliegenden Ermittlungspflicht schon vor der Steuerfestsetzung hätte feststellen können (vgl. zuletzt FG Düsseldorf, Beschluß vom 25. November 1997, 11 V 7605/97 A (E), rechtskräftig in EFG 1998, 527 m. w. N).
  • BFH, 24.06.1960 - VI 270/58
    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97
    Insofern sei der vorliegende Streitfall mit dem bereits vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall vergleichbar, wonach die Finanzbehörde von sich aus weitere Ermittlungen anstellen müsse, indem sie etwa einen Übergabevertrag anzufordern habe, wenn ihr der Steuerpflichtige mitteile, er habe seinem Sohn den Betrieb übergeben (BFH-DB 1960, 1412; Tipke/Kruse § 173 AO Textziffer 28 b).
  • FG Köln, 18.07.2000 - 8 K 3485/99

    Änderung der Besteuerung von Leistungen im Zusammenhang mit einer

    Eine Besteuerung nach §§ 24, 34 EStG stelle laut Urteil des FG Düsseldorf vom 18.12.1998, EFG 1999, 260 , einen Ausnahmetatbestand dar, der per se höhere Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht des Finanzamtes stelle.

    Aus §§ 93, 97 AO folgt, daß der Steuerpflichtige zur Vorlage von Unterlagen nur verpflichtet ist, wenn er hierzu aufgefordert wird (ebenso FG Düsseldorf in EFG 1999, 260 ).

    Wird im Zusammenhang mit einer Entlassungsabfindung der ermäßigte Steuersatz nach §§ 24, 34 EStG geltend gemacht, verlangt dies von dem den Steuerfall bearbeitenden Sachbearbeiter nach Maßgabe des § 90 Abs. 1 Satz 3 AO eine besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1998 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 ).

  • FG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 K 3152/99

    Umfang der Mitwirkungs- und Ermittlungspflichten bei steuerbegünstigter

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  • BFH, 06.02.2013 - X B 164/12

    Absehen von einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in Anwendung der Grundsätze

    b) Dies gilt zunächst, soweit die Kläger sich auf Entscheidungen berufen, in denen die jeweiligen Gerichte bereits keine Verletzung von Mitwirkungspflichten auf Seiten des Steuerpflichtigen hatten feststellen können (Urteil des FG München vom 16. Juni 1982 IX 187/80 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1983, 55; Urteil des FG Düsseldorf vom 18. Dezember 1998  11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260, unter 3.; Urteil des FG Bremen vom 13. Oktober 1999 499108, K 3, EFG 2000, 175, Revision gemäß § 126a FGO als unbegründet zurückgewiesen durch nicht veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2002 XI R 73/00; BFH-Urteil vom 3. Juli 2002 XI R 17/01, BFH/NV 2003, 137; Urteil des Hessischen FG vom 3. April 2008  5 K 1766/05, juris; Urteil des FG München vom 26. Juni 2009  8 K 1338/07, EFG 2009, 1995, unter II.1.3., Revision als unbegründet zurückgewiesen durch BFH-Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 49/09, BFH/NV 2012, 692; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. Februar 2011  3 K 2208/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2011, 1150, unter 2.c).
  • FG Köln, 14.02.2001 - 14 K 5161/00

    Verletzung der einem Finanzamt obliegenden Ermittlungspflicht durch Änderung

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  • FG Köln, 17.12.2002 - 9 K 4254/99

    Ermittlungspflichtverletzung bei Entlassungsentschädigungen

    Zur Auskunft und zur Beibringung von Unterlagen ist der Steuerpflichtige - abgesehen von den rechnerischen Grundlagen der Gewinnermittlung (§ 150 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 25 Abs. 3 EStG, §§ 56, 60 EStDV) - nach § 93, 97 AO nur verpflichtet, wenn das Finanzamt dies von ihm in Erfüllung seiner behördlichen Amtsermittlungspflicht verlangt (vgl. FG Düsseldorf, EFG 1999, 260 und FG Köln, EFG 2001, 1016).

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, weil die Rechtsprechung der Finanzgerichte zur Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in den sogenannten Abfindungsfällen kontrovers ist (vgl. z.B. FG Köln, EFG 2001, 545 und 1016; EFG 1996, 1073; FG Düsseldorf EFG 1999, 260 einerseits und FG Münster, EFG 2319 und 1291 sowie FG Düsseldorf, EFG 2001, 186 andererseits) und der BFH über die bereits anhängigen Revisionen XI R 29/01, XI R 27/01 und XI R 12/00 noch nicht entschieden hat.

  • FG Köln, 14.02.2001 - 4 K 5161/00

    Verletzung der Ermittlungspflicht des Finazamtes bei Entschädigungsleistungen

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  • FG Köln, 18.01.2001 - 7 K 9214/98

    Ermittlungspflicht des FA und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei

    Insoweit ist kein rechtlicher Anknüpfungspunkt dafür ersichtlich, daß sich die Finanzbehörde auf die Rechtsauffassung Dritter - gleichgültig ob diese steuerrechtlich beraten sind oder nicht - in schutzwürdigem Maße verlassen darf (in diesem Sinne auch Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1998 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 ).

    Die Frage, inwieweit die Finanzbehörde ihre Ermittlungspflichten verletzt und mithin an einer späteren Änderung der Steuerbescheide gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gehindert ist, wenn sie ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen die Angaben der Steuerpflichtigen zu den ermäßigt zu besteuernden Entschädigungsleistungen im Rahmen der vorbehaltlosen Einkommensteuerveranlagung übernimmt, und inwieweit hierbei möglicherweise eine Mitwirkungspflichtverletzung des Steuerpflichtigen gegeben ist, wenn dieser keine weiteren Erläuterungen zu der Entschädigungszahlung abgibt bzw. diesbezüglichen Unterlagen nicht unaufgefordert vorlegt, wird von mehreren Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt (für eine Änderungsmöglichkeit gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in diesen Fällen haben sich ausgesprochen Finanzgericht Münster, Urteil vom 8. November 1999 4 K 154/98 E, EFG 2000, 319 ; Finanzgericht Münster, Urteil vom 14. August 2000 4 K 7318/98 E, EFG 2000, 1291 ; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 9. November 2000 2 K 3152/99 E, EFG 2001, Heft 4; gegen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Änderung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in diesen Fällen haben sich hingegen ausgesprochen Finanzgericht Köln, Urteil vom 12. Juni 1996 10 K 1472/93, EFG 1996, 1073; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1998 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 ; Finanzgericht Bremen, Urteil vom 13. Oktober 1999 499108 K 3, EFG 2000, 175; Finanzgericht Köln, Beschluß vom 31. Januar 2000 6 V 7375/99, EFG 2000, 408 ).

  • FG Münster, 08.11.1999 - 4 K 154/98

    Voraussetzungen einer steuerbgünstigten Entschädigung

    Der auch mit Berufung auf ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 18.12.1998, 11 K 9757/87 E, EFG 1999, 260 ) vom Kl. geäußerten, gegenteiligen Auffassung folgt der Senat nicht.
  • FG Köln, 23.10.2013 - 4 K 1589/10

    Änderung von Steuerbescheiden: Ermittlungspflicht des FA bei Auslandssachverhalt

    Zur Auskunft und zur Beibringung von Unterlagen ist der Steuerpflichtige - abgesehen von den rechnerischen Grundlagen der Gewinnermittlung (§ 150 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 25 Abs. 3 EStG, §§ 56, 60 EStDV) - nach § 93, 97 AO nur verpflichtet, wenn das Finanzamt dies ausdrücklich von ihm in Erfüllung seiner behördlichen Amtsermittlungspflicht verlangt (vgl. FG Düsseldorf, EFG 1999, 260 und FG Köln, EFG 2001, 1016).
  • FG Düsseldorf, 18.07.2002 - 14 K 2661/99

    Abfindung; Zusammenballung von Einkünften; Arbeitsverhältnis; Sachbezug;

    Das Gericht folgt nicht dem Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf vom 18.12.1998 - 11 K 9757/97 E -, EFG 1999, S. 260, wonach bei Entschädigungsleistungen das Finanzamt stets verpflichtet sein soll, die vom Steuerpflichtigen nicht eingereichten vertraglichen Unterlagen anzufordern, und wonach im Falle eines Verstoßes gegen diese Pflichten die Änderung des Steuerbescheides stets nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt sein soll.
  • FG Köln, 31.01.2000 - 6 V 7375/99

    Treu und Glauben sperren die Änderung einer zunächst ohne weitere

  • FG Hamburg, 22.02.2002 - II 98/01

    Änderung eines Steuerbescheides nach Treu und Glauben

  • FG Düsseldorf, 29.11.2000 - 17 K 2101/98

    Tarifermäßigung bei Abfindungen

  • FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02

    Neue Tatsachen; Umfang der Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (hier:

  • FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98

    Grenzen einer Änderung wegen neuer Tatsachen

  • FG München, 25.08.2003 - 7 K 4735/00

    "Neue Tatsache" bei erstmaliger Aktivierung eines Geschäftswertes nach

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